AHA-Aupair

Die AHa ! Aupair Agentur

Die AHA ! Aupair Agentur ist Mitglied im Bundesverband der Aupairagenturen
Aupair Society e.V.  sowie in der Gütegemeinschaft Aupair e.V. . Wir sind zertifiziert und tragen das RAL-Gütezeichen Aupair Incoming. Die Agentur vermittelt seit 2018 Aupairs aus Kirgistan. Aus persönlicher Überzeugung und Leidenschaft haben wir uns auf Kirgistan spezialisiert.
Seit 2012 sind wir selber Gastfamilie von Aupairs aus Kirgistan und kennen
daher ganz besonders die Bedürfnisse der Gastfamilien, aber auch das Wesen
der Kirgisen . Durch die besonders guten Beziehungen zu unseren Aupairs aus
Kirgistan sind auch sehr persönliche Beziehungen zu unseren jetzigen
Partnern vor Ort entstanden. Bei jährlichen gegenseitigen Besuchen wird sich
von der Qualität und Arbeit der Agenturen überzeugt. Eine intensive
Vorbereitung der Aupairs im Heimatland ist uns genauso wichtig , wie die
gute Betreuung der Gastfamilien und Aupairs in Deutschland.

Kirgistan, Kirgisistan oder Kirgisien?

Im Prinzip sind alle drei Formen richtig: Kirgistan, Kirgisistan und Kirgisien. Amtlich heißt das Land Kirgisische Republik. Im englischen Kyrgyzstan.

Das gebirgige Land hat rund 6 Millionen Einwohner und davon leben ca. 1 Million Menschen in der Hauptstadt Bischkek. Kirgistan grenzt an Kasachstan, Tadschikistan, Usbekistan und China.

Kirgisistan ist ein offiziell zweisprachiges Land. Staatssprache ist Kirgisisch, Russisch hat seit 2001 wieder den Status einer weiteren offiziellen Sprache.

Im Sommer können es bis zu 45 Grad und im Winter bis zu minus 18 Grad werden.

Die Kirgisen waren fast 3000 Jahre lang Nomaden, da es die bestmögliche Lebensweise darstellte, um in der Extremlandschaft zwischen Steppe, Halbwüste und Hochgebirge zu überleben. Einen zentralen Platz in der kirgisischen Kultur nehmen die Pferdezucht und das Leben in der Jurte ein. Der Stellenwert der Jurte lässt sich leicht an der Tatsache ablesen, dass die Nationalflagge das Gestänge einer Jurte um die obere Rauchabzugsöffnung (den Tündük) darstellt. Die Strahlen im Kreis stehen symbolisch für die verschiedenen kirgisischen Stämme, die sich unter Manas vereinigt haben. Zu UdSSR-Zeiten wurde während der Kollektivierung unter Zwang versucht, dieses Nomadentum durch Verbote und Verfolgung auszutreiben, was nie recht gelang.

Für mehr Informationen über Kirgisien gibt es hier eine interessante Reportage:

NDR – Länder – Menschen – Abenteuer

Und hier Informationen zum lesen:

Lexikon-Eintrag bei „Klexikon“

Rechte und Pflichten

Mindestalter bei Beginn der Beschäftigung ist grundsätzlich 18 Jahre. Die Altersgrenze bei Au-pairs beträgt 27 Jahre. Diese darf bei Beantragung des Aufenthaltstitels noch nicht erreicht sein. 

Integration in die Gastfamilie muss gewährleistet sein.

Aufgaben:  Mitwirkung insbesondere bei leichten Haushaltsarbeiten und bei der Kinderbetreuung, einschließlich Babysitting (insgesamt grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich).

Gewährung von mindestens 1,5 zusammenhängenden freien Tagen pro Woche (mindestens einmal im Monat am Wochenende) und von mindestens vier freien Abenden pro Woche. Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen.

Finanzielle Beteiligung der Gastfamilie von 50 Euro monatlich für die Teilnahme an Deutschsprachkursen, sowie Übernahme der Fahrkosten zum Deutschkurs.

Bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat). Au-pair-Beschäftigte unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Eine Krankenversicherung (einschl. Unfallversicherung) muss vorliegen. Versicherungsabschluss durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls. Gerne berate ich Sie bei der Auswahl der Versicherung. Zahlung eines Taschengeldes in Höhe von 280 € monatlich  unabhängig von der Dauer der Arbeitszeit.

Angemessene Unterkunft (grundsätzlich eigenes abschließbares Zimmer in der Familienwohnung) und Verpflegung durch die Gastfamilie.

Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten.

Die Beschäftigung darf grundsätzlich nur in einer Familie erfolgen, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird und ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz hat. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Zustimmung erteilt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.

Als Familie zählen Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Alleinerziehende. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass sie mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.

Die  Gastfamilie und das  Au-pair dürfen nicht verwandt sein. Ein Aupair darf verheiratet sein.

Die gleichzeitige Beschäftigung von zwei Au-pairs ist möglich, wenn vier oder mehr Kinder unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben. 

Das Au-pair-Verhältnis muss mindestens sechs Monate dauern und kann maximal ein Jahr umfassen. Eine erneute Zulassung als Au-pair ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde

Kontakt

Anett Sievert

AHA-Aupair Agentur
Anett Sievert
Godenbergstraße 5
23714 Malente

Bürozeiten : Montag-Freitag 10-13 Uhr und nach Vereinbarung

Telefon: 04523 – 88 29 611 
Mail: info(at)aha-aupair(punkt)de

Aupair Notruf  +49 800 110 28 72 47

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Mitglied im Bundesverband der Aupair-Vermittler: